1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Franziska Hain Photographie (im Folgenden Auftragnehmer genannt).
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Franziska Hain Photographie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den Auftragnehmer den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings, der Erstellung eines Albums oder Papeterie. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2.2 „Fotos“ oder „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).
2.3 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vom Auftragnehmer vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.4 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.5 Gegenstand der Beauftragung von Franziska Hain Photographie durch einen Kunden kann die fotodokumetarische Begleitung einer Hochzeit, Portrait-, Neugeborenen oder Familienaufnahmen sein.
3. Allgemeines
3.1 Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist.
3.2 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
3.3. Eine ganztägige Begleitung schließt die Zeit von den ersten Vorbereitungen am Morgen der Trauung, dem Getting Ready des Brautpaares bis hin zur Party am späten Abend ein. Sofern während des Vorgesprächs oder vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, liegt das Ende der fotografischen Begleitung im Ermessen des Auftragnehmers und liegt in der Regel zwischen 23 Uhr und 01 Uhr.
3.4 Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
3.5. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
3.6 Die während des Vorgesprächs gezeigten Alben sind Musteralben. Der Auftragnehmer behält sich vor, Albentyp und –hersteller nach eigenem Ermessen zu wechseln.
3.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie beispielsweise RAW-Dateien sowie Negative analoger Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer und bleiben dessen Eigentum. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
3.8. Für die Erstellung von Papeterie gilt die Leistung nach maximal dreimaliger Revision als erbracht. Rücksprachen sowie Entwurfsvorlagen erfolgen per Email oder Telefon. Terminabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. Der Druck kann durch den Auftragnehmer veranlasst werden und erfolgt auf gesonderte Rechnung.
4. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
4.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Franziska Hain Photographie zu äußern.
4.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
4.3 Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
4.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Dritten zustande.
5. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial
5.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
5.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Franziska Hain Photographie. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte vergeben und keine Unterlizenzen.
5.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
5.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Eine Reklamation und/oder Mängelrüge, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
6. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
6.1 Franziska Hain Photographie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
6.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder die Bearbeitung der Bilder. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
6.4 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
Bei Hochzeitsbildern zählt die Zugänglichmachung der Online-Galerie für Gäste, Familie und Freund zu der üblichen Verwendung dazu.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
6.5 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen oder zur kommerziellen Nutzung an beteiligte Dienstleiser weiter geben, z.B. für eine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
6.6 Franziska Hain Photographie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Franziska Hain Photographie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
6.7 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Franziska Hain Photographie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
6.8 Auf Anfrage durch Franziska Hain Photographie ist der Kunde verpflichtet, Franziska Hain Photographie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
6.9 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Franziska Hain Photographie wie folgt als Urheber benennen: Franziska Hain Photographie – www.franziskahain.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
6.10 Franziska Hain Photographie ist berechtigt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die von ihr erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Der Auftraggeber hat im Zweifelsfalle die Hochzeitsgesellschaft davon zu unterrichten.
6.11 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Franziska Hain Photographie.
7. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
7.1 Für Franziska Hain Photographie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Franziska Hain Photographie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 8 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe von Alben erfolgt gesondert und kann deutlich länger dauern.
7.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Franziska Hain Photographie setzt voraus, dass Franziska Hain Photographie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Franziska Hain Photographie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
7.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
8. Honorare
8.1 Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die dem Auftraggeber während des Vorgesprächs ausgehändigt wurde oder auf der Website des Auftragnehmers zu finden ist. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
8.2 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Franziska Hain Photographie erhalten hat, hält sich Franziska Hain Photographie diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
8.3 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Franziska Hain Photographie.
Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Weitere 55% des vereinbarten Gesamt-Honorars sind bis Leistungsdatum in bar oder per Überweisung (Zahlungs-Eingang) fällig (entspricht insgesamt 75% des Gesamt-Honorars). Die verbleibende Restzahlung iHV 25% des vereinbarten Honorars ist mit Übergabe der Bilder in bar oder per Überweisung fällig.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Franziska Hain Photographie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
8.4. Rechnungen sind innerhalb von den angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der genannten Frist ist Franziska Hain Photographie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sollte es zum Zahlungsverzug kommen, behält sich der Auftragnehmer vor, vor Leistungsdatum vom Vertrag zurückzutreten.
8.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Eigentumsrechte und Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
8.6 Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
8.7 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.8 Vor Leistungsdatum können Pakete auf größere Pakete zu den aktuellen Paketpreisen ohne Aufpreis erweitert werden. Beim Wechsel zu kleineren Paketen wird ein Ausfallentgeld von 20% des Differenzhonorars berechnet.
8.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
9.1 Die Stornierung des Shootings ist bis zu drei Monate vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
9.2 Bei einer Stornierung ab drei Monaten vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
9.3 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 75 % des vereinbarten Honorars fällig.
9.4 Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
9.5 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
9.6 Ausnahmen hiervon sind Fälle höherer Gewalt wie beispielsweise ein Krankheitsfall des Brautpaares oder ein Todesfall in der Familie ersten Grades, die zu einer Absage der Trauung / Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
10. Absage durch Franziska Hain Photographie – Änderungen im Shooting-Ablauf
10.1 Kann Franziska Hain Photographie aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
Franziska Hain Photographie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Franziska Hain Photographie nicht.
10.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Franziska Hain Photographie.
11. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
11.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Franziska Hain Photographie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
11.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Franziska Hain Photographie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
11.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/ oder dem Franziska Hain Photographie gegenüber, stellt der Kunde damit Franziska Hain Photographie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
11.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
11.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Franziska Hain Photographie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
11.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
12. Reisekosten, sonstige Kosten
12.1 Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,50 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
13. Haftung von Franziska Hain Photographie und Verjährung
13.1 Franziska Hain Photographie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung von Franziska Hain Photographie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
13.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Franziska Hain Photographie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Franziska Hain Photographie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
13.4 Franziska Hain Photographie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
13.5 Franziska Hain Photographie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Franziska Hain Photographie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
13.6 Wird Franziska Hain Photographie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Franziska Hain Photographie von der Haftung frei und erstattet Franziska Hain Photographie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Franziska Hain Photographie bleibt hiervon unberührt.
13.7 Für Schäden an Franziska Hain Photographie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Franziska Hain Photographie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Franziska Hain Photographie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
13.8 Franziska Hain Photographie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Franziska Hain Photographie liegen.
13.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Franziska Hain Photographie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
13.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Franziska Hain Photographie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
13.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Franziska Hain Photographie sowie Dritten, die durch Franziska Hain Photographie eingeschaltet wurden.
13.12 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
13.13 Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
14.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.
14.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Franziska Hain Photographie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
15. Schadensersatz und Vertragsstrafe
15.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Franziska Hain Photographie zu zahlen.
15.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Franziska Hain Photographie) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
16. Nebenpflichten
16.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
17. Datenschutz
17.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
18 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
18.2 Franziska Hain Photographie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18. 3 Erfüllungsort ist Friedberg. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.
18.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
18.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Stand: Dezember 2017. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.